Pfarreiengemeinschaft

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November 2024
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Ein Sterbefall bedeutet für die Angehörigen einen tiefen Einschnitt ins Leben. Trotz aller Trauer ist es sehr bald notwendig, viele Dinge zu regeln.
Was ist zu tun? Viele stehen dieser Frage zunächst rat- und hilflos gegenüber. Wir möchten Ihnen in dieser Situation gerne die Hilfe anbieten, die wir von kirchlicher Seite leisten können.

Wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus stirbt, werden Sie von dort verständigt und zumeist auch über die ersten nötigen Schritte informiert.
Wenn der Tod zu Hause eingetreten ist, sind - auch wenn es schwer fällt - einige Erledigungen notwendig. Sie können sich dafür aber genügend Zeit nehmen, da der Verstorbene noch mehrere Stunden im Haus bleiben darf

  • Rufen Sie Ihren Hausarzt an, der den Totenschein ausstellt
  • Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen
  • Verständigen Sie Ihren Pfarrer (P. Antony Tel. 09409 / 432 oder Pfarrer Pabst Tel. 09409 / 637); er wird - wenn Sie es wünschen - mit Ihnen am Sterbebett beten und Sie gerne beraten.
    Die ”Krankensalbung” ist jedoch - wie es der Name schon zum Ausdruck bringt - nach Eintritt des Todes nicht mehr vorgesehen. Sie ist gedacht als zeichenhafte Zusage der Nähe Gottes, als Stärkung in der Krankheit.
    Setzen Sie sich mit einem zugelassenen, ortsansässigen Bestattungsinstitut in Verbindung. Für die gemeindlichen Friedhöfe in Pettendorf und Kneiting erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung Pettendorf welche Bestattungsinstitute zugelassen sind. Für den kirchlichen Friedhof Pettendorf sind die Bestattungsinstitute Bleibinhaus (Lappersdorf), die Städtische Bestattung (Regensburg) und Pietät (Regensburg) zugelassen. Für den kirchlichen Friedhof Pielenhofen ist das Bestattungsinstitut Pietät (Regensburg) zugelassen. Für den kirchlichen Friedhof Wolfsegg sind alle Bestattungsinstitute zugelassen.

Nutzen Sie die Zeit für die letzten Liebesdienste an Ihrem Verstorbenen und für ein persönliches Abschiednehmen. Schließen Sie ihm die Augen und binden Sie, wenn nötig, das Kinn hoch. Vielleicht hilft Ihnen jemand dabei. Vielleicht können Sie das Sterbezimmer ein wenig herrichten (evtl. Heizung abstellen, Fenster öffnen, Kerzen, Kreuz, Weihwasser auf den Nachttisch stellen). Für die weiteren Besorgungen wird Ihnen das Bestattungsinstitut behilflich sein. Auch der Pfarrer steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Sie brauchen folgende Urkunden:

  • Personalausweis
  • für Ledige: Geburtsurkunde
  • für Verheiratete: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch evtl. Scheidungsnachweis
  • Versicherungspolicen- Ist ein Testament vorhanden? Wo ist es hinterlegt?

 

Das Institut bespricht mit Ihnen die Art der Kleidung, des Sarges und der Ausstattung. Reden Sie mit den Mitarbeitern des Instituts, wenn Sie Ihren Verstorbenen selbst waschen und anziehen wollen (dies ist eventuell auch im Krankenhaus möglich). Sie müssen sich für die Art der Bestattung und den Ort der Beisetzung entscheiden:

  • Pettendorf hat einen kirchlichen und einen Gemeindefriedhof, Kneiting einen gemeindlichen Friedhof. Pielenhofen hat einen kirchlichen Friedhof, Wolfsegg einen     Friedhof. (Ansprechpartner sind je nachdem die Pfarrei oder die Gemeinde.). Wenn die Beisetzung auf einem anderen Friedhof stattfinden soll, müssen Sie sich mit den entsprechenden Stellen in Verbindung setzen. Dies übernimmt für Sie das Bestattungsinstitut.
    Ist eine Erdbestattung vorgesehen, kann diese in Verbindung mit einer Eucharistiefeier oder einem Wortgottesdienst erfolgen. Ist eine Feuerbestattung vorgesehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für ein kirchliches Begräbnis
  • die Verabschiedung am Leichenhaus im Anschluss an eine Eucharistiefeier; zu einem späteren Zeitpunkt Urnenbeisetzung im Friedhof (in der Regel im kleinen Kreis)
  • Verabschiedung in der Aussegnungshalle am Dreifaltigkeitsbergfriedhof mit einem Wortgottesdienst; zu einem späteren Zeitpunkt Urnenbeisetzung. Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Pfarrer besprechen.


Klären Sie im Gespräch mit Pfarrer und Bestattungsinstitut folgende Termine:

  • Beerdigung
  • evtl. Aussegnung und Totengedenken und / oder Sterberosenkranz (in der Regel am Abend vor der Bestattung bzw. Verabschiedung).

In aller Regel übernimmt P. Antony die Beerdigungen in den Pfarreien Pielenhofen und Wolfsegg, Pfarrer Pabst die Beerdigungen in der Pfarrei Pettendorf.

Bei der Gestaltung der Zeitungsanzeigen, der Andenkenbilder (eventuell auch von persönlichen Todesanzeigen) und der Danksagungen berät Sie das Institut und auch der Pfarrer.
Wenn Sie nach der Beerdigung Verwandte, Freunde, Nachbarn zum Leichenmahl laden wollen, müssen Sie auch dafür rechtzeitig sorgen.

Unsere Pfarrgemeinden haben ihre eigene gewachsene Tradition, wie sie ihre Verstorbenen auf dem letzten Weg begleiten:
Totenrosenkranz oder Totengedenken sind Zeichen der Anteilnahme und Solidarität der Pfarrgemeinde mit dem Verstorbenen und seinen Angehörigen.
Wir gedenken des Verstorbenen in der nächsten Eucharistiefeier und verständigen die Gemeinde durch das Läuten der Sterbeglocke.

Bitte klären Sie mit dem Pfarrer und/oder dem Organisten die musikalische Gestaltung der kirchlichen Feiern.
Zu unserem Brauchtum gehört auch, dass einige Vereine ihre verstorbenen Mitglieder mit Musik zum Grab begleiten.

Die letzte Entscheidung über die Gestaltung treffen Sie als Angehörige.

Nach der Beerdigung
will die Pfarrgemeinde mit Ihnen zusammen des Verstorbenen auch weiterhin gedenken:
 

In jeder Eucharistiefeier sind alle Verstorbenen mit eingeschlossen, vor allem am Sonntag beim Pfarrgottesdienst.
Auf Wunsch wird Ihres Verstorbenen in der Messfeier besonders gedacht (Messstipendien bzw. Messintentionen); wenden Sie sich dafür bitte an das jeweilige Pfarrbüro.
Zu Beginn eines jeden Monats wird in einem Abendgottesdienst der Verstorbenen gedacht, die im Lauf der letzten 10 Jahre in diesem Monat verstorben sind.
Am Allerheiligentag gedenken wir besonders der Verstorbenen des letzten Jahres. Auf den Friedhöfen findet eine Gräbersegnung statt.


Diese Hinweise wurden in der Pfarrei Pettendorf auch in einem Faltblatt zusammengefasst, das in den Kirchen in Pettendorf, Adlersberg und Kneiting am Schriftenstand aufliegt (  pdf-Datei zum Download ).